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   BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34493
BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13 (https://dejure.org/2013,34493)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2013 - VI B 12/13 (https://dejure.org/2013,34493)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2013 - VI B 12/13 (https://dejure.org/2013,34493)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U. S. A.; Verfahrensfehler

  • openjur.de

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U.S.A.; Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 76 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, EStG VZ 2008
    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U.S.A.; Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U.S.A.; Verfahrensfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 76 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U.S.A.; Verfahrensfehler

  • rewis.io

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U.S.A.; Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Lebensmittelpunkt in zweitem Hausstand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 29.06.2007 - III B 95/06

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13
    a) Bei den richterlichen Hinweispflichten nach § 76 Abs. 2 FGO geht es u.a. darum, Hilfestellung für die Beteiligten zu geben, deren Eigenverantwortlichkeit dadurch nicht eingeschränkt oder gar beseitigt wird (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012; vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125).

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verlangt indes ebenso wie die richterliche Hinweispflicht nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056; in BFH/NV 2007, 962; in BFH/NV 2007, 2125) oder die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls vor Ergehen der Entscheidung offen legt (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495; in BFH/NV 2007, 2125).

  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13
    § 76 Abs. 2 FGO verlangt nicht, dass das Gericht die einzelnen für die Entscheidung erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962) und begründet --auch bei Rechtsunkundigen-- keine umfassende Hinweispflicht (BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 VII B 133/04, BFH/NV 2005, 1325; vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079).

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verlangt indes ebenso wie die richterliche Hinweispflicht nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056; in BFH/NV 2007, 962; in BFH/NV 2007, 2125) oder die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls vor Ergehen der Entscheidung offen legt (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495; in BFH/NV 2007, 2125).

  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder

    Auszug aus BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13
    Da der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen eine wesentliche Voraussetzung für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung ist (vgl. z.B. Senatsurteile vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153; vom 2. Februar 2011 VI R 15/10, BFHE 232, 494, BStBl II 2011, 456), musste ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeobachter damit rechnen, dass das FG aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls hierzu eine Entscheidung treffen würde.
  • BFH, 02.10.2014 - VI B 52/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Widerspruch zwischen Tenor und Gründen;

    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (z.B. Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 VI B 35/11, BFH/NV 2011, 1691; vom 23. August 2013 VI B 12/13, BFH/NV 2014, 155).
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